Georg-August-Universität Göttingen
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Bild von Felix Klein

Felix Klein (1849-1925) war Wegbereiter einer berufsbezogenen Lehramtsausbildung. Die Fakultät bietet heutzutage insbesondere die Fächerkombination Mathematik und Informatik an.




Fakultätsrat (01.04.2011 bis 31.03.2013)

Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung.


Mitglieder des Fakultätsrats

Hochschullehrergruppe:   Jörg Brüdern, Carsten Damm, Winfried Kurth, Gert Lube, Thomas Schick, Anita Schöbel, Anja Sturm
Vertretung:   Axel Munk, Martin Schlather, Gerlind Plonka-Hoch, Xiaoming Fu (für Damm, Kurth, Lube, Schöbel, Sturm),   Preda Mihailescu, Ralf Meyer (für Brüdern, Schick)

Mitarbeitergruppe:   Thomas Hotz, Stefan Wiedmann
Vertretung:   Ruth Hübner, Holger Kammeyer

Studierendengruppe:   Helene Dallmann, Max Pentzlin
Vertretung:   Titus Laska, Julia Meinke

MTV-Gruppe:   Claudia Gabler, Hartje Kriete
Vertretung:   Stefan Koospal

Die Dekanatsmitglieder Hogrefe, Grabowski und Halverscheid gehören dem Fakultätsrat ohne Stimmrecht an.



Der Fakultätsrat wird bei seiner Arbeit von folgenden Kommissionen beraten und unterstützt.

Haushalts- und Planungskommission (HPK)

Diese Kommission gliedert sich in zwei Ausschüsse: Der Ausschuss Mathematik besteht aus den Geschäftsführenden Direktoren der drei Institute MI, NAM und IMS, dem Studiendekan Mathematik sowie aus drei weiteren Mitgliedern. Die drei weiteren Mitglieder sind sowohl für die Mitarbeiter-, MTV- und Studierendengruppe als auch für die drei Institute MI, NAM und IMS repräsentativ. Der Ausschuss Informatik besteht aus den Vorstandsmitgliedern des Instituts für Informatik. Vor Entscheidungen des Fakultätsrates in Angelegenheiten des Haushalts sowie der Struktur- und Personalentwicklung nimmt der zuständige Ausschuss der HPK Stellung.

Ständige Kommissionen für Lehre und Studium (Studienkommissionen)

Es gibt eine Studienkommission Mathematik und eine Studienkommission Informatik. Die Studienkommissionen müssen so zusammengesetzt sein, dass jeweils jeder Studiengang durch ein Mitglied repräsentiert ist und die Hälfte der Mitglieder Studierende sind. Die Mitglieder müssen aktiv in Lehre oder Studium in einem der Studiengänge tätig sein. Vor Entscheidungen des Fakultätsrats in Angelegenheiten der Lehre des Studiums und der Prüfungen nimmt die zuständige Studienkommission Stellung.